Praktikum

Allgemeines:

Das Praktikum umfasst sechs Wochen, wird zwischen dem vierten und sechsten Semester in der vorlesungsfreien Zeit absolviert und mit 9 CP bewertet.

Praktikumsstelle und Tätigkeiten sollten nicht völlig von den Inhalten des Studiums losgelöst sein.

Ziele des Praktikums sind...

  • die Anwendung von Studieninhalten in der Praxis,
  • das Kennenlernen und die Evaluation eines möglichen zukünftigen Arbeitsfelds,
  • die Kontextualisierung von Lehrinhalten in der Praxis und Motivation für das Studium sowie
  • die Evaluation eigener Fertigkeiten

Mögliche Praktikumsgeber:

Mögliche Praktikumsgeber umfassen soziale, politische, kulturelle oder wirtschaftliche Organisationen und Einrichtungen, z.B. in:

  • universitären und außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • der Markt- und Meinungsforschung,
  • Journalismus und Medien,
  • Arbeits- und Sozialverwaltungen,
  • Ämtern und Behörden,
  • Einrichtungen des kommunalen Lebens und der politischen Kultur,
  • politischen Organisationen wie Parteien und Verbänden 
  • Gewerkschaften
  • internationalen Organisationen und NGOs,
  • zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Stiftungen,
  • der Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Marketing und Werbung,
  • Personalwesen und -entwicklung,
  • Organisationsentwicklung und -beratung,
  • privatwirtschaftlichen Betrieben,
  • Einrichtungen des Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungswesens,
  • Einrichtungen der Sozialarbeit und Rehabilitation

Betreuung:

Studierende wählen eine Lehrkraft des Instituts für Gesellschaftswissenschaften als Praktikumsbetreuer*in aus.

Anmeldung und Prüfungsleistung:

Die Anmeldung des Praktikums erfolgt bei der betreuenden Lehrkraft. Zusätzlich müssen Praktikant*innen mit dem Praktikumsbetrieb einen Praktikumsvertrag schließen.

Der Praktikumsnachweis erfolgt über dieses Formular, das der Praktikumsgeber nach Abschluss des Praktikums unterschreibt.

Zusätzlich muss in den vier Wochen nach dem Praktikum ein 8- bis 10-seitiger Praktikumsbericht angefertigt werden, der von der betreuenden Lehrkraft bewertet wird.

Inhaltlich sollte der Praktikumsbericht sowohl eine Beschreibung des Praktikums (Tätigkeitsbeschreibung, Daten, Verlauf) sowie eine klare Ableitung der Bezüge zum Studium umfassen. Erwartet wird eine analytische Durchdringung der Praktikumserfahrungen hinsichtlich des "Gegenstandes" und der Selbstbeteiligung der Studierenden (Reflexion der "Rolle" und Selbsterfahrungen). Konkrete Inhalte und die Gestaltung des Praktikumsberichtes sollten vor Abfassen des Berichts mit der betreuenden Lehrkraft besprochen werden. Der Praktikumsbericht wird nicht benotet, muss aber in guter Qualität vorliegen und von der betreuenden Lehrkraft als bestandene Prüfungsleistungen anerkannt werden.

[Das Praktikum kann unter Umständen das Eingangstor zu einer späteren Beschäftigung bei einer Organisation bilden, deshalb raten wir, den Praktikumsplatz in diesem Sinne auszuwählen.]

Wichtige Dokumente

Praktikumsvertrag
Praktikumsnachweis
Praktikumsordnung

Praktika im europäischen Ausland: Vermittlung und Stipendium

Das Pflichtpraktikum kann auch im Ausland erbracht werden. Das Erasmus-Praktika Büro vermittelt und fördert Praktika von Studierenden und Absolvent*innen der Hochschulen Sachsen-Anhalts im Rahmen der EU-Programme Erasmus+. Nähere Informationen finden sich auf der Seite Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt.

Auch auf der Website der Universität gibt es viele Informationen über Auslandsaufenthalte. Hier finden sich mehrere Organisationen und Programme, die Informationen über mögliche Praktikumsgeber*innen und die Organisation eines Auslandspraktikums geben.

 

Letzte Änderung: 04.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster