Bachelor-Arbeit
Die Bachelorarbeit wird während des 6. Semesters verfasst. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt in der Regel 10 Wochen. Die Arbeit wird im Kolloquium der Betreuenden bzw. des Lehrstuhls vorgestellt. Die Bachelorarbeit ist von zwei prüfungsberechtigten Personen zu begutachten und zu bewerten. Umfang und Format der Bachelorarbeit sind mit den Erstbetreuuenden abzusprechen.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse selbstständig zu bearbeiten, in theoretische oder empirische Zusammenhänge einzuordnen und verständlich darzustellen.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Bitte auf der Homepage des Prüfungsamts die Handreichung und die Anmeldung zur Bachelorarbeit lesen. Auf der Website finden Sie dazu die Sprechzeiten, die für die Anmeldung reserviert sind und alle dafür notwendigen Formulare.
Bitte für weitere Informationen die Prüfungsordnung lesen.
Die Anmeldung findet in der Regel von April bis Mai statt. Eine Anmeldung ist allerdings auch früher möglich. Bei einer späteren Anmeldung sollte mit dem*der Erstgutachter*in besprochen werden, ob das Gutachten rechtzeitig für das Abschluss-Kolloquium erstellt werden kann.
Bei der Anmeldung sind 140 CP nachzuweisen.
Einzureichende Dokumente
- Die Bachelorarbeit muss persönlich im Prüfungsamt eingereicht werden
- Zu diesem Zweck sollte ein Termin vereinbart werden
- Einzureichen sind:
- Zwei Kopien der Abschlussarbeit, gebunden als Soft- oder Hardcover (Ringbindungen sind nicht erlaubt)
- Zwei digitale Kopien der Abschlussarbeit (CD-ROM oder USB-Stick)
- Unterschriebene Selbstständigkeitserklärung
Im Krankheitsfall
Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist möglich, zu diesem Zwecke müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Eine Krankschreibung
- Ein formloser Antrag auf Verlängerung
Das Prüfungsamt wird Ihnen die neue Frist per E-Mail mitteilen. Eine Verlängerung kann maximal vier Wochen betragen.
Exmatrikulation
Nach Bestehen der Abschlussarbeit liegt das Zeugnis i.d.R. innerhalb von vier Wochen zur Abholung bereit. Das Prüfungsamt wird Sie informieren, sobald das Zeugnis vorliegt, sodass es im Prüfungsamt abgeholt werden kann. Das Zeugnis kann auch von einem*r Bevollmächtigten abgeholt werden, sofern eine unterschriebene Vollmacht im Original sowie ein Ausweisdokument vorliegen. Falls Sie einen Nachweis über den Abschluss benötigen, bevor das Zeugnis vorliegt, kann dieser im CSC beantragt werden.
Für die Exmatrikulation an der OVGU benötigen Sie den Exmatrikulationsantrag. Der Exmatrikulationsantrag muss von Zuständigen des Prüfungsamtes oder des CSC unterschrieben werden und im CSC eingereicht werden. Der Tag der Exmatrikulation entspricht dem Datum der letzten Prüfungsleistung, unabhängig davon, wann Sie ihre Abschlussarbeit eingereicht haben.