N-R

N.N. - Mit N.N. (Latein, „nomen nominandum“, noch zu nennender Name) wird im LSF gekennzeichnet, wenn eine bestimmte Lehrveranstaltung geplant ist, die durchführende Lehrperson jedoch noch nicht feststeht.

Optionaler Bereich - Neben den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen gibt es im Studienverlauf des B.A. Sozialwissenschaften einen optionalen Bereich. In diesem Bereich können Studierende Module belegen, die nicht dem Studiengang der Sozialwissenschaften zugeordnet sein müssen. Weitere Informationen können dem Modulhandbuch  oder der Website des Prüfungsamtes entnommen werden bzw. bei der zuständigen Person des → Prüfungsamtes erfragt werden.

Pflichtlektüre - Die Texte, die in Vorlesungen und Seminaren als gelesen vorausgesetzt werden. Pflichtlektüre sollte jeweils vor den entsprechenden Vorlesungs- und Seminarsitzungen zur Vorbereitung gelesen werden.

Pflichtmodul (PM) - Pflichtmodule geben an, welche Module verpflichtend abgeschlossen werden müssen und enthalten eine Pflichtvorlesung (eine Ausnahme bildet PM9).

Plagiat - Nicht durch eine Quellenangabe gekennzeichnete Übernahme eines fremden Textes in die eigene Arbeit. Auch die Nichtkennzeichnung von fremden Gedanken und Theorien gelten als Plagiat. Das Anfertigen eines Plagiats führt zum Nichtbestehen einer Prüfungsleistung.

Prüfungsamt - Organisiert die Prüfungen an der Universität inklusive An- und Abmeldung und Eintragen bzw. Verbuchen der Noten.

Prüfungsordnung (PO) - hält die Art und den Ablauf der zu leistenden Prüfungen im Studium fest. In der PO sind Informationen zu Voraussetzungen, Prüfungsfächern, Prüfungsabschnitten und zu erbringende Leistungsnachweise zu finden. Zusätzlich enthält die PO allgemeine Bestimmungen zu Regelstudienzeit, Fristen und Prüfungsvoraussetzungen, Bewertung von Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Prüfungsausschuss und -zeugnis.

Regelstudienzeit - Die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studiums geplant sind. Die Förderungsdauer von BAföG richtet sich nach der Regelstudienzeit. Wird die Regelstudienzeit um mehr vier Semester überschritten, erhebt die Universität Langzeitstudiengebühren.

Ringvorlesung - Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen, in denen entweder verschiedene Themen behandelt werden und/oder in denen immer andere Dozierende die Vorlesung abhalten.

Rückmeldung - Die Zahlung des Semesterbeitrags gilt als Rückmeldung zum nächsten Semester. Versäumen Studierende die fristgerechte Rückmeldung werden Säumnisgebühren fällig, erfolgt die Rückmeldung auch nach der Rückmeldungsfrist nicht, folgt die Exmatrikulation.

Letzte Änderung: 04.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster